€ 1.660
Appartamento in affitto | Vienna (Stato federale), Vienna
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Dettagli
Camere: 3
Bagni: 1
Superficie interna: 64 m²
Codice: 3271
Anno costruzione: 2017
Pubblicato il: 02 gennaio 2025
Descrizione tradotta in italiano
Descrizione originale
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Traduzione automatica
Die großzügige 2-Zimmer Maisonettewohnung ist ein richtiger Wohntraum. Neben einer großzügig offen gestalteten Wohnküche und ein Schlafzimmern gibt es auch noch ein Badezimmer mit Dusche und Badewanne. Doch am meisten überzeugen die großen Freiflächen, denn neben langen Balkonen und Terrassen befindet sich im 2. Stock der Wohnung, anschließend an den ca. 20 qm große Wintergarten, eine ca. 50 qm große Dachterrasse. Auch die Lage bietet einem einiges, denn durch die Nähe zum Floridsdorfer Bahnhof hat man sowohl die Möglichkeit schnell ins Stadtzentrum zu gelangen, als auch einen Ausflug nach Niederösterreich zu unternehmen. Zusätzlich zur Miete werden die Warmwasser- und Heizkosten als Akonto eingezogen.   Diese Wohnung und viele weitere werden ab sofort auf orea-home.com angeboten: Die neue Art, Wohnungen und Parkplätze zu mieten. Smart besichtigen · Online anmieten · Flexibel einziehen Mit unserem smarten Zutrittssystem besichtigst du die Wohnung alleine mit deinem Smartphone und kannst sie direkt im Anschluss auf orea-home.com anmieten - schick uns jetzt eine Anfrage und sichere dir gleich deinen orea-Besichtigungstermin!   Lage:  Der 21. Bezirk ist flächenmäßig der zweitgrößte Bezirk Wiens. Obwohl es sich um einen Randbezirk handelt ist man aufgrund der guten Infrastruktur gut an das öffentliche Verkehrsnetz gebunden. Es gibt mehrere Straßenbahnlinien, die auf direktem Wege zum Gürtel führen. Von dort aus, ist der Weg ins Zentrum nur noch ein Katzensprung. Auch für Naturliebhaber eignet sich der Bezirk wunderbar, da man hier nicht von Beton umgeben ist und auch unmittelbar an der Donau ist. Die Weinbaukultur prägt zusätzlich den ländlichen Flair. Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist. Infrastruktur / Entfernungen Gesundheit Arzt <250m Apotheke <250m Klinik <250m Krankenhaus <1.750m Kinder & Schulen Schule <500m Kindergarten <250m Universität <500m Höhere Schule <250m Nahversorgung Supermarkt <250m Bäckerei <500m Einkaufszentrum <500m Sonstige Geldautomat <250m Bank <250m Post <750m Polizei <750m Verkehr Bus <250m U-Bahn <250m Straßenbahn <250m Bahnhof <500m Autobahnanschluss <750m Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap Bahnhof Floridsdorf, Floridsdorfer WasserparkDoppeltätigkeit/Naheverhältnis Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.   Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden. Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.  Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.  Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.
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