Caricamento...
Traduzione automatica
Diese exklusive Doppelhaushälfte bietet Ihnen ein unvergleichliches Wohngefühl mit vielseitigen Gestaltungsmöglichkeiten in einer der begehrtesten Lagen Wiens, direkt bei der Alten Donau.
Erdgeschoss
Vorzimmer: Geräumig mit Garderobe und zwei Abstellräumen, einer davon mit Waschmaschinenanschluss und Stauraum.
Toilette: Separates WC mit Handwaschbecken.
Wohn-/Esszimmer: Großzügiger Raum für gesellige Zusammenkünfte, ausgestattet mit Esstisch und moderner Küche (Bosch-Geräte). Direkter Zugang zur Terrasse und zum Garten für entspannte Stunden im Freien.
Außenbereich: Terrasse für Grillabende und Garten für Aktivitäten.
Parkmöglichkeiten
1. Stock
Schlafzimmer: Zwei Schlafzimmer mit Kleiderschrank, sowie ein weiteres Schlafzimmer mit Doppelbett.
Badezimmer: Geräumig mit Badewanne, separater Dusche, Doppelwaschbecken und Toilette.
Fenster: Alle Fenster mit Außenrollos für Sichtschutz und Verdunkelung ausgestattet.
Verkehrsanbindung und Lage:
Die Lage an der Alten Donau gehört zu den begehrtesten Wohngegenden Wiens. In direkter Nähe befinden sich Freizeitmöglichkeiten wie Schwimmen, Segeln und Radfahren.
2 Gehminuten zum Bus 93A und N90
3 Gehminuten zur Alten Donau mit Freizeitmöglichkeiten wie Baden und Bootsverleih
8 Gehminuten zur U-Bahn-Station Donaustadtbrücke (U2)
15 Minuten mit der U2 ins Stadtzentrum
10 Minuten zum Donauzentrum und zur UNO-City
10 Minuten zu Nahversorgern, Kindergarten und Schulen
Kosten:
Miete: 3.200 inkl Ust + BK
Kaution: Euro 9.600,-
Kontakt:
Bei Fragen oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins wenden Sie sich bitte an Frau Johanna Obkircher unter obkircher@estina.at oder mobil unter 0676 316 37 08.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Alten Donau, Donaupark, Donauinsel, Nationalpark Donau-Auen, UNO-City (VIC – Vienna International Centre), Gänsehäufel, Blumengärten HirschstettenDer Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist.