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Dieses gemischte Land (städtischer Teil und ländlicher Teil) hat eine Gesamtfläche von 79.080 m2 und liegt auf einer erhöhten Plattform, etwa 2 km von den Stränden von Benagil, Marinha und Albandeira entfernt. Die Veröffentlichung der Überarbeitung des städtischen Masterplans, Nr. 16179/2021 vom 26. August, veröffentlicht im Diário da República – 2. Serie, Nr. 166, veränderte die Situation des Grundstücks, insbesondere eines Teils , etwas mehr als 6.000 m2, eingefügt in „Wohnräume mit geringer Dichte“, und der verbleibende Teil, etwa 73.000 m2, eingefügt in „sonstige landwirtschaftliche Räume“. Diese zugeordnete Einstufung ergibt sich im ersten Fall aus der Anwendung von § 63 Abs. 2 lit. c) und im zweiten Fall aus der Anwendung von § 44 Nr. 2 lit. b) mit der voraussichtlichen Bauleistung. im ersten Fall gemäß § 65 Nr. 3 lit. a) al) und im zweiten Fall gemäß § 45 Nr. 3 lit. a) bis h) „gering“. „Density Housing Spaces“ liegt bei CM Lagoa zur Genehmigung vor, ein bedeutender Betrieb eines Grundstücks mit 6200 m2 und ein Unterteilungsprojekt, das die Aufteilung des Grundstücks in drei einzelne Grundstücke von etwa 2.000 m2 vorsieht, wobei es in jedem einzelnen Grundstück möglich ist, ein Einfamilienhaus mit folgenden Merkmalen zu bauen: Haus im Erdgeschoss und 1. Stock mit einer Höhe von weniger als 7,50 m; Bruttofläche (Summe Erdgeschoss und Obergeschoss) von 300 m2; Poolstützbereich und andere angeschlossene Bereiche mit einer Fläche von 100 m2; Aufgrund der Unebenheiten des Grundstücks ist der Bau eines Kellers möglich, auch wenn seine Nutzung unbedingt in Bereiche einbezogen werden muss, die den Betrieb des Hauses unterstützen (Garagen, Heizungsraum/Klimaanlage, Wäscherei usw.). Im zweiten Fall „ „Andere landwirtschaftliche Flächen“, die Art der Belegung/Nutzung, wird in den oben genannten Absätzen definiert, die Teil von Artikel 45 der PDM-Verordnung sind und den Bau eines Einfamilienhauses mit 300 m2 aufgrund des vorherigen Bestehens eines ermöglichen Ruine vor 1951, sowie die Entwicklung eines TER (Tourismus im ländlichen Raum) mit 2000 m2 Beherbergungsbaufläche und eines Gewerbe-/Industriegebiets mit 500 m2 Baufläche. Energiekategorie: Ausgenommen