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Ufficio in affitto | Vienna (Stato federale), Vienna
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Dettagli
Camere: 3
Superficie interna: 88 m²
Codice: 6724
Anno costruzione: 2024
Pubblicato il: 30 dicembre 2024
Descrizione tradotta in italiano
Descrizione originale
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Traduzione automatica
In wunderschöner, renommierter Grünruhelage von Gersthof bietet diese Immobilie beste Bedingungen für Tierärzte oder als Büro. Das Gebäude besticht neben architektonischer Ästhetik allen voran durch hochwertige Ausstattung. Exklusive Bäderinterieur, Fußbodenheizung, Terrasse sind nur einige dieser Merkmale. 3 separate Behandlungsräume, 2 WCs/Bad, 2 Abstellräume, der großzügige Empfangs- und Wartebereiche mit Blick in den begrünten Aussenbereich zeichnen diese Räumlichkeiten aus. Das Heizsystem basiert auf Energiegewinnung über Erdwärme mit Tiefenbohrung. Weiters können PKW Abstellplätze im Haus angemietet werden. Ebenso besteht die Möglichkeit auf gleicher Stockebene weitere Flächen (bis zu 154 m2)  dazu zu mieten. Begehrte, zentrale Lage Die Erreichbarkeit für KlientInnen und PatientInnen sind sowohl im Individualverkehr wie auch mit öffentlichen Verkehrsmittel sehr gut gegeben. So gelangt man fußläufig in nur wenigen Minuten die Straßenbahnlinie 40 Richtung Schottentor. Im Umkreis finden sich zahlreichen Geschäfte des täglichen Bedarfs, medizinische Einrichtungen, Apotheken und zahlreiche Schulen sowie Kinderbetreuungseinrichtungen, aber auch eine Vielzahl an ausgezeichneten Gastronomiebetrieben und Freizeitmöglichkeiten. Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Barbara Forsthuber sehr gerne telefonisch unter 0676 920 66 40 oder per Email an bf@befirst-immobilien.com zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht. Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig. Infrastruktur / Entfernungen Gesundheit Arzt <500m Apotheke <500m Klinik <500m Krankenhaus <1.500m Kinder & Schulen Schule <500m Kindergarten <500m Universität <1.000m Höhere Schule <1.000m Nahversorgung Supermarkt <500m Bäckerei <500m Einkaufszentrum <2.000m Sonstige Geldautomat <500m Bank <500m Post <500m Polizei <1.000m Verkehr Bus <500m U-Bahn <1.500m Straßenbahn <500m Bahnhof <500m Autobahnanschluss <3.500m Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap GersthofDas Anbot ist freibleibend und unverbindlich. Alle Angaben zu dem angebotenen Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers aufgrund der Angaben des Verkäufers (Vermieters) oder von Dritten ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Durch die Anfrage zu einem Objekt und den Verzicht auf bzw. die Nichtausübung des Rücktrittsrechtes gemäß dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) kommt zwischen dem anfragenden Interessenten (im Folgenden „Auftraggeber“) und BeFirst Immobilien ein Maklervertrag zustande. Im Falle eines Abschlusses mit dem Auftraggeber oder einem von diesem namhaft gemachten Dritten entsteht ein Honoraranspruch der BeFirst Immobilien gegenüber in Höhe von 3% des Kaufpreises (inkl. Lasten bzw. der vom Käufer zu erbringenden Gegenleistung für den abgewickelten Vermögenswert bzw. für die Gesellschaft, welche die Immobilie besitzt zzgl. 20 % USt. und ist mit Unterfertigung des Kaufvertrages fällig. Bei Vermietungen beträgt das Vermittlungshonorar 2 Bruttomonatsmieten (bei mehr als auf 3 Jahre befristeten oder unbefristeten Mietverträgen über Wohnungen) bzw. 1 Bruttomonatsmietzins (bei bis zu 3 Jahre befristeten Mietverträgen über Wohnungen) zzgl. 20% USt. Festgehalten wird ferner, dass für die BeFirst Immobilien (im Folgenden „Makler“) ein Provisionsanspruch in dieser Höhe dem Auftraggeber gegenüber auch dann entsteht, wenn gemäß § 15 (1) MaklerG Zif. 1 das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlassen; oder Zif. 2 mit dem vermittelten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, sofern die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich des Maklers fällt; oder Zif. 3 das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft nicht mit dem Auftraggeber, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der Auftraggeber dieser die ihm vom Makler bekanntgegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekanntgegeben hat; oder Zif. 4 das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten zustande kommt, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird. Entsprechend dem bestehenden Geschäftsgebrauch ist die BeFirst Immobilien als Doppelmakler tätig, auf das mit dem Verkäufer (Vermieter) bestehende familiäre bzw. wirtschaftliche Naheverhältnis wird hingewiesen.
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BeFirst Immobilien GmbH

Untere Weißgerberstraße 16/4 , 1030, Vienna

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