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Haus mit 4 Fronten, eingebettet in eine luxuriöse private Wohnanlage, im historischen Zentrum von Leça und nur 5 Minuten vom Stadtzentrum entfernt. Nur wenige Gehminuten vom Strand und dem Yachthafen entfernt. Diese Villa mit 222,70 m2 Nutzfläche zeichnet sich durch erstklassige Verarbeitung und hervorragende Außenbereiche wie einen 116 m2 großen Garten aus. Der private Bereich besteht aus 2 hervorragenden Suiten mit Flächen von 28,80 m2 und 25 m2; Die Küche der Marke „GNEISSE“ ist komplett ausgestattet mit „Siemens“-Geräten und „Lieber“ Vinoteca mit weißen Silestone-Platten und „Calacatta Glossy 80x80“-Bodenbelag. Das Wohnzimmer verfügt über einen Kamin und der Boden ist in „Calacatta Glossy 80x80“. Alle Zimmer verfügen über elektrische Rollläden und sowohl die Suiten als auch die Flure sind mit Afizélia-Böden ausgestattet. WC-Beläge in „Statuario Glossy“. Die Erwärmung des Sanitärwassers erfolgt mittels Wärmepumpe. Weiß lackierte Tischlerarbeiten wie Fensterrahmen. Die Garagentore sind automatisch mit einem Mobiltelefon oder einem Fernbedienungssystem. Diese Villa verfügt über eine private Garage für 3 Fahrzeuge, Wäschemöglichkeiten und direkten Zugang zur Residenz über einen privaten Aufzug. Ein einzigartiger Raum, der Lage, Architektur und Urbanismus vereint und so einen einzigartigen Lebensstil ermöglicht. Projekt entworfen vom Architekturbüro ErgoCírculo Architecture. Der Abschluss der Arbeiten ist für Ende des 2. Semesters 2023 geplant. Da sich dieses Haus in der ARU-Zone befindet, profitiert es von den folgenden Steuerbefreiungen: IMT – Befreiung von der Gemeindesteuer auf belastende Eigentumsübertragungen bei der ersten Übertragung von städtischen Gebäuden oder autonomen Einheiten in der ARU, die zur persönlichen und dauerhaften Unterbringung bestimmt sind (Artikel 45 Absatz 2 Buchstabe c des EBF). IMI – Befreiung von der kommunalen Grundsteuer für städtische Gebäude oder autonome Fraktionen in ARU für einen Zeitraum von drei Jahren, gerechnet ab dem Jahr, in dem die Sanierungsarbeiten abgeschlossen sind, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere 5 Jahre (Absatz a) des Absatzes 2 von Artikel 45 des EBF).