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Spektakuläres Grundstück von 39.737 m2, mindestens 4.000 m2 können für 150 € pro m2 und maximal 16.200 m2 zum besten Preis in der Region verkauft werden, mit der Möglichkeit, sich in Grundstücke von 4.000 m2 aufzuteilen und mit maximal 1,6 zu bebauen m2 pro m2 gemäß den unten beschriebenen Vorschriften des Hon. Stadtverwaltung von Alicante:~ KAPITEL 9: INDUSTRIEGEBIETE (SCHLÜSSEL AI 2b)~ Art. 158. Abgrenzung und Charakterisierung.~ 1. Der Landqualifizierungsplan definiert den Anwendungsbereich dieser Zonenbedingungen mit La Clave Al, mit unterschiedlichen Regelungen der Variationen der Volumenbedingungen (Stufen 1 und 2) und der Bedingungen der Kompatibilität der Nutzungen (Stufen „a und b“) ~ 2. Die überwiegende Nutzung dieses Gebiets ist industriell. Die Art der Planung des Gebäudes ist die des offenen Gebäudes, wobei in Grado auch halbgeschlossene Gebäude zugelassen werden können Anlagen, die in einem der als Industriegebiet eingestuften Gebiete durchgeführt werden, auch wenn sie zu Gebieten mit vorheriger oder aufgeschobener Planung gehören.~ Art. 159. Parzellierungsbedingungen. MP/ 31~ 1. Grundstücke, die vor dem ersten Genehmigungsdatum dieses Generalplans vorhanden waren, sind bebaubar, wenn zusätzlich zur Erfüllung der übrigen allgemeinen und besonderen Bedingungen ihre Fläche mindestens 600 m2 beträgt. ~ 2. Die daraus resultierenden Grundstücke Neue Anteile haben eine Mindestfläche von 1.500 m2 in der Klasse 2. Die Mindestlänge der Fassade beträgt 16 m.~ 3. Die Grundstücke, die durch neue Unterteilungen oder Aufteilungen entstehen, dürfen nicht aus Gründen eines angrenzenden unbebaubaren Grundstücks unbebaut bleiben seiner Fläche, es sei denn, diese grenzt wiederum an ein anderes freies Grundstück, mit dem sie gruppiert werden kann und ein Grundstück bildet, das mindestens dem Mindestwert entspricht. ~ Art. 160. Volumenbedingungen. [MP/1, MP/lS, MP/lS]~ Die Fassade des Gebäudes wird einen Rücksprung von 10 m aufweisen, mit Ausnahme der Pförtnerhäuser und Zugangskontrollkabinen, die auf einer maximalen Länge von 300 m gegenüber der Außenlinie angeordnet sein dürfen m~ In Bezug auf die übrigen Grenzen wird in der 2. Klasse ein Abstand von 6 m eingehalten, außer in den Fällen der gemeinsamen Aktion von zwei oder mehr angrenzenden Grundstücken mit einem einheitlichen Projekt und einer einheitlichen Ausführung oder im Fall eines Hausmeisters oder Kontrollkabinen, mit den gleichen Bedingungen wie im vorherigen Absatz.~ ~ Der Mindestabstand zwischen Gebäuden innerhalb desselben Grundstücks beträgt 3,00 m.~ Bestehende Grundstücke mit einer Fläche unter der Mindestfläche, die gemäß den Bestimmungen des Abschnitts bebaubar ist 1 des Artikels 159 können ihre Rückschläge auf bis zu 3,00 m reduzieren. Die Fassade und die Grenzen in Klasse 2.~ 2. Die Nutzung des Gebäudes wird 80 % der Grundfläche nicht überschreiten.~ 3. Die maximal bebaubare Fläche wird in Klasse 2 1,60 m2 betragen,~ 4. Das Gebäude wird eine maximale Fläche nicht überschreiten Höhe von 4 Etagen und 16 m. in der Klasse 2. Ausgenommen von diesen Grenzwerten sind die für die Ausübung der Tätigkeit erforderlichen technischen Anlagen, die gegebenenfalls die angegebenen Parameter überschreiten können.~ 5. Die maximale Anzahl der unterirdischen Stockwerke beträgt eins, es sei denn, die Einrichtungen oder technischen Elemente der Art. 161. Ästhetische Bedingungen. 1. Die Gestaltung und Materialien der Fassaden sind frei. Die hervorstehenden Elemente, die auf freien Flächen des Grundstücks mit obligatorischen Rücksprüngen angeordnet sind, dürfen nicht mehr als 100 m aus der Fassade herausragen.~ 2. Die Gestaltung und Materialien der Trennwände, auch wenn sie provisorisch sind, werden ähnlich und einheitlich sein mit denen der Fassade selbst.~ 3. Der freie Raum des Grundstücks, der sich aus der Rückversetzung zur Vordergrenze ergibt, darf für Zufahrten, Parkplätze, Be- und Entladerampen und Gärten genutzt werden, jedoch nicht für die Lagerung, mit Ausnahme der Treibstofftanks der Industrieanlage.~ 4. Die Umzäunung des Grundstücks, die in der Außenflucht angeordnet ist, darf keine undurchsichtigen Elemente mit einer Höhe von mehr als 0,50 m aufweisen. ~ Art. 162 Qualitäts- und Hygienebedingungen. MP /133~ .. Sofern keine besonderen technischen Anforderungen dies erfordern, dürfen aufgrund der Zusammensetzung und Organisation des Gebäudes Arbeitsstellen mit stabiler Lage nicht weiter als 10 m entfernt sein. entfernt von einer natürlichen Lichtöffnung, die sich entweder an der Fassade oder auf dem Dach befindet.~ ~ 2. Aus Sicherheitsgründen müssen das Gebäude und seine Einrichtungen aus Sicherheitsgründen den Zugang für Fahrzeuge des Feuerlöschdienstes ermöglichen und müssen den Bedingungen entsprechen die Städtischen Verordnungen über Brandschutzauflagen.~ ~ Diese Anzeige kann Fehler enthalten. Die Angaben erfolgen zu Informationszwecken und stellen keine vertragliche Bindung der Immobilie dar. Sowohl die Daten als auch die Bilder und Pläne können sich ändern. Wir laden Sie daher ein, uns schnellstmöglich zu kontaktieren, wenn Sie genauere und detailliertere Informationen, Prüfdaten sowie die rechtliche Situation der Immobilien benötigen .